Sema Sprachreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2019

Diese Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und uns, dem Reiseveranstalter Sema Sprach- und Ferienreisen GmbH. Sie sind anwendbar für die auf dieser Webseite und im Katalog aufgeführten Leistungen. Für Leistungen anderer Veranstalter, Fluggesellschaften etc. gelten deren Bedingungen.

1. ANMELDUNG

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Hinweise und Bedingungen von Sema Sprachreisen. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich (mit Anmeldeformular) via Internet oder telefonisch erfolgen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Erfolgt nach unserer schriftlichen Bestätigung (Rechnungsstellung) kein Ein- wand innert 3 Tagen, gilt die Bestätigung wie aufgeführt als akzeptiert. Spezielle Kundenwünsche bilden nur dann einen Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

3. PREISE

Ausnahmsweise können sich die Preise unserer Leistungen nach Vertragsabschluss erhöhen oder auch reduzieren (z.B. bei nachträglichen Preisänderungen der Beförderungskosten, nachträglich eingeführten oder ver- änderten staatlichen Abgaben wie Flughafentaxen oder Mehrwertsteuer, Wechselkursänderungen). Sema Sprach- reisen behält sich das Recht vor, die Preisänderungen an den Kunden weiterzugeben. Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Die vorliegenden Preise basieren auf dem Devisenkurs vom November 2019.

4. SICHERSTELLUNG

Die Sema Sprach- und Ferienreisen GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

5. UNTERLAGEN

Die von Sema Sprachreisen publizierten Unterlagen sind eigens durch Sema Sprachreisen erstellt worden. Zu geschäftlichen Zwecken dürfen Sie nur durch schriftliche Bewilligung von Sema Sprachreisen verwendet werden.

6. ZUSCHLÄGE FÜR SPRACHKURSE

Für kurzfristige Buchungen, 10 oder weniger Arbeitstage vor Abreise, erheben wir für Zusatzkosten eine Express- gebühr von CHF 50.– pro Buchung, bei 5 oder weniger Arbeitstagen vor Abreise eine solche von CHF 100.– pro Buchung. Bei nachträglicher Änderung der Unterkunft wird, je nach Aufwand, eine Gebühr von CHF 50.– bis höchstens CHF 200.– erhoben. Änderungen des Kursortes, der Kursdaten, der Kursart sowie Kürzungen des Aufenthaltes gelten als Rücktritt und nicht als Umbuchung.

7. BESTÄTIGUNG / RECHNUNG KURSUNTERLAGEN
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Sema Sprachreisen eine Bestätigung/Rechnung mit welcher eine Anzahlung von CHF 1’000.– innert 10 Tagen pro Person und Reise fällig wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Kursbeginn zahlbar. Kreditkarten und Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen können wir die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten gemäss unseren Annullationsbedingungen Punkt 9 rückgängig machen. Ihre Kursunterlagen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Ihrer Abreise.

8. LEISTUNGEN

Die Leistungen der Sema Sprachreisen sind in den Unterlagen sowie auf der Bestätigung ersichtlich. Sie ent- sprechen dem Stand der Drucklegung. Leistungsänderungen der Partnerorganisationen bleiben vorbehalten.

9. ANNULLATIONSGEBÜHREN

– bei Abmeldung bis 6 Wochen vor Kursbeginn verrechnen wir Ihnen 40% des totalen Rechnungsbetrages
– bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 70% des totalen Rechnungsbetrages
– bei Abmeldung später als 2 Wochen vor Kursbeginn oder nach Kursbeginn: 100% des totalen Rechnungsbetrages
– bei Gruppenreisen gilt bei Abmeldung vor oder nach

Kursbeginn: 100% des totalen Rechnungsbetrages

pro Vertrag, zuzüglich die effektiv anfallenden Ausgaben wie Telefonkosten, etc. Massgebend zur Bestimmung des kundenseitigen Abmeldungs- oder Annullationstermines ist der Eingang der eingeschriebenen Erklärung bei der Sema Sprachreisen GmbH. Für Vertragsannullationen zufolge nicht rechtzeitiger Zahlung gemäss Ziffer 6, ist der dem Zahlungstermin folgende Tag massgebend. Abmeldungen aus medizinischen Grün- den (Arztzeugnis nötig) sind mit einer Annullationskostenversicherung, sofern vorhanden, abgedeckt. Die Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten der Annullationsversicherung sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

10. BEANSTANDUNGEN

Sollten Sie während Ihrem Sprachaufenthalt mit Leistungen unserer Partner nicht zufrieden sein, so richten Sie Ihre Beanstandung unverzüglich an den Leistungsträger bzw. die Schulleitung. Wird innert angemessener Frist keine oder nur ungenügende Abhilfe geschaffen, so ist der gerügte Mangel oder Schaden der Sema Sprachreisen GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Beanstandung und schriftliche Bestätigung ist notwendige Voraussetzung für eine allfällige Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Sema Sprachreisen GmbH.

11. VERSICHERUNGEN

Der/die Teilnehmer/in ist weder durch uns, noch durch die Schulen gegen Krankheit, Unfall, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Sachen versichert. Der/die Teilnehmer/in ist verantwortlich, dass er/sie die Kranken- und Unfallversicherung an die Bedürfnisse während des Aufenthaltes anpasst. Wir helfen den Teilnehmern gerne bei der richtigen Wahl der Versicherungen. Eine Annullationskostenversicherung ist in unseren Paketpreisen nicht eingeschlossen. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei uns eine Jahresversicherung ab- zuschliessen. Sollten Sie diese wünschen, so kann sie mittels unserem Anmeldeformular bestellt werden. Sie erhalten Ihre Police mit unserer Bestätigung.

12. SCHADENERSATZPFLICHT UND HAFTUNG

Ansprüche gegenüber Sema Sprachreisen GmbH haben innert 30 Tagen seit Beendigung des Schulbesuches schriftlich unter Beilegung der allfälligen Beweismittel zu erfolgen. Verspätet oder ohne die gemäss Ziffer 10 erforderlichen Unterlagen sowie allfällige sonstige Beweismittel geltend gemachte Ansprüche gehen zufolge Verwirkung unter. Sema Sprachreisen GmbH haftet we- der für Personen- noch Sachschäden. Vorbehalten blei- ben Schäden, welche Folge einer Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages bilden, sofern die Schäden durch Sema Sprachreisen GmbH verschuldet sind und sofern Sie nicht anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung eine Entschädigung erhalten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises den Sie für das Arrangement be- zahlt haben.

13. ÄNDERUNGEN/ANNULLATION DURCH SEMA SPRACHREISEN
Wir behalten uns vor, Programme zu ändern, wenn Massnahmen von Leistungsträgern oder andere nicht vorhersehbare oder nicht beeinussbare Umstände oder Ereignisse uns dazu zwingen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, eine Sprachreise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw.) zu annullieren.

14. REISEBESTIMMUNGEN, VISA

Wir informieren Sie über Pass- und Visumserfordernisse sowie über die Fristen und die Erlangung dieser Dokumente. Sie sind jedoch selbst verantwortlich für die Einholung und die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Informationen über die aktuellen gesundheitlichen Formalitäten erhalten Sie beim Tropeninstitut in Zürich. Wird aus Gründen, die Sema Sprachreisen nicht zu vertreten hat, die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise des Reiseteilnehmers als annulliert, wobei die Annullationsbedingungen von Sema Sprachreisen zum Tragen kommen.

15. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Zusätzlich zu diesen Vertragsbedingungen gelten die entsprechenden Bedingungen der Partnerorganisationen und Dienstleistungsträger. Mit dem ersten Schultag treten auch die allgemeinen Bedingungen und die Hausordnung der entsprechenden Schulen in Kraft.

16. RÜCKERSTATTUNGEN

Sollten Sie während Ihres Sprachaufenthaltes von den Partnerschulen für nicht genutzte oder nicht benötigte Leistungen eine Rückerstattung zugesprochen erhalten, so haben Sie sich diese vor Ort ausbezahlen zu lassen.

17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Rechtsbeziehungen zwischen Sema Sprach- und Ferienreisen GmbH und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen
Ausgabe November 2019